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1.2.23 Insolvenz und Liquidation
 

Während des Sanierungsverfahrens sind Verträge nur aus wichtigem Grund kündbar; der Insolvenzfall selbst zählt nicht!


Durch die Insolvenzgesetz-Novelle 2010 wurde der früher mögliche „Ausgleich“ durch das „Sanierungsverfahren“ ersetzt. Dieses wurde wesentlich erweitert und ergänzt. Nunmehr sind Vertragsverhältnisse während der Sanierungsphase durch Vertragspartner des insolven- ten Unternehmens nur aus wichtigem Grund kündbar (wenn die Auflösung des Vertrags nicht zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile unerlässlich ist). Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und ein Rückstand von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Zahlungen berechtigen aus- drücklich nicht zur Kündigung! Dies kann vertraglich nicht abweichend geregelt werden. Erst wenn die Sanierung fehlschlägt, tritt der Konkurs ein und es gelten die Konkursregeln – allerdings in einer etwas härteren Form als bisher.

 

Der Konkurs ist immer auch ein Nachteil für den Vertragspartner, da dessen Ansprüche im Insolvenzfall ausnahmslos in Geld bewertet und zu einem unter 20% liegenden Anteil, wenn überhaupt, befriedigt werden. Dazu kommen zusätzliche Kosten der Geltendmachung der Ansprüche. Entgegenstehende Vertragsklauseln sind in der Regel unwirksam, weil fast immer die anderen Gläubiger dabei benachteiligt werden, was einem Vertrag zu Lasten Dritter gleichkäme.

 

Problematisch ist vor allem der Konkurs des Service-Anbieters, da dann der Kunde Gefahr läuft, die Kontrolle über seine Daten zu verlieren – und damit womöglich selbst auch in den Konkurs gerissen zu werden. Dem ist vertraglich vorzubeugen (siehe -> 1.4.1 ).

 

Die Liquidation des Anbieters ist generell weniger gefährlich, außer sie erfolgt unangekündigt und abrupt. Da dies aber nicht auszuschließen ist, sind die gleichen Maßnahmen wie für den Konkurs auch in diesem Fall zielführend.

 

 





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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563617.3 (...Archiv); Publiziert am 07 Jan. 2013 16:43