Home / Leitfaden / 4. Betriebsverhalten / 4.1 / 4.1.3 Festlegung der Messmethode
  

4.1.3 Festlegung der Messmethode
 

Wichtig ist die Vereinbarung des maßgeblichen Messorts.

 

Der Anbieter sollte dazu entsprechende Mess-Software anbieten. Es gibt bewährte Messmethoden.

 

Wichtig ist dabei, auch den Messort (siehe auch -> 3.3  und die Grafik) zu definieren. Dieser ist in Abhängigkeit vom Umfang der vertrag- lich vereinbarten Leistung festzulegen. Eventuell kann auch eine Kontrollmöglichkeit auf einem Arbeitsplatzgerät (PC) angeboten werden.




Metainfo:
Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563417.4 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:37